Unternehmer benötigen eine Verfahrensdokumentation – denn eine “Schonfrist” für die Pflicht gibt es nicht! Eine saubere Verfahrensdokumentation lässt sich mit den “Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) abbilden.
Save-the-date


