Die Umstellung auf die E-Rechnung ist für viele Unternehmen aktuell ein zentrales Thema. Was lange als Zukunftsvision galt, wird nun Realität: Mit den gesetzlichen Vorgaben auf EU- und Bundesebene rückt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen aller Größen immer näher. Viele Betriebe – vom kleinen Handwerksunternehmen bis zum internationalen Konzern – stehen daher vor denselben Fragen:
Was genau ist eine E-Rechnung? Welche Formate sind erlaubt? Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für Handwerksbetriebe? Und wie lässt sich die Umstellung in der Praxis möglichst einfach umsetzen?
Dieser Artikel beantwortet die häufigsten Fragen rund um E-Rechnung in der digitalen Buchhaltung. Ziel ist es, einen klaren Überblick zu geben, Missverständnisse auszuräumen und praktische Tipps für den Einstieg in die digitale Rechnungswelt bereitzustellen.
Eine E-Rechnung ist kein digitales Abbild einer Papierrechnung (wie ein eingescanntes oder erstelltes PDF), sondern ein strukturiertes Datenformat, das von Software automatisch verarbeitet werden kann.
PDF-Rechnung: Menschlich lesbar, aber nicht maschinenlesbar. Rechnungsdaten müssen händisch in die Buchhaltung übernommen werden.
E-Rechnung (z. B. ZUGFeRD, XRechnung): Enthält Rechnungsdaten im XML-Format, die von Buchhaltungssoftware automatisch ausgelesen werden können. Dadurch lassen sich Fehler vermeiden und Prozesse beschleunigen.
Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und revisionssicher speichern können. In der Rechnungsstellung gilt:
Grundlage in Deutschland ist das Wachstumschancengesetz (2023), das die EU-Vorgaben zur elektronischen Rechnung umsetzt. Wichtige Anforderungen in der Umsetzung:
Beide Formate sind gesetzlich zulässig. Für den B2B-Alltag wird sich ZUGFeRD aufgrund der besseren Lesbarkeit vermutlich durchsetzen.
Nein, alle Unternehmen, auch Kleinstbetriebe, müssen ab 2025 E-Rechnungen empfangen und speichern können. Allerdings bestehen längere Übergangsfristen für kleinere Unternehmen, was das Versenden von E-Rechnungen betrifft (siehe 2.). Rechnungen unter 250 Euro dürfen auch künftig auf Papier gestellt werden und im B2C-Bereich bleibt die Papierform generell zulässig.
Für den Empfang: Zunächst reicht ein E-Mail-Konto und ein PDF-Viewer.
Für den Versand im B2B-Bereich (ab 2027/28): Eine Software, die ZUGFeRD- oder XRechnungen erzeugen kann, ist erforderlich. Viele Branchensoftwareanbieter bieten bereits Zusatzmodule zur Erstellung von E-Rechnungen. Ansonsten bietet sich digitale Buchhaltungssoftware an.
Kurzfristig entstehen Kosten durch Investitionen in Software (je nach Anbieter zwischen 0 und ca. 30–50 € pro Monat) sowie ggf. einmalige Schulungskosten. Langfristig kann sich dieses Investment durch Einsparungen durch geringeren Verwaltungsaufwand, weniger Fehlerkorrekturen und Wegfall von Druck- und Versandkosten rentieren.
Steuerberater arbeiten meist schon mit DATEV oder vergleichbaren Systemen. Diese Programme sind für E-Rechnungen vorbereitet und können diese automatisiert verarbeiten. Hierdurch können Handwerksbetriebe ihre Rechnungen direkt digital an den Steuerberater übergeben – ohne Zwischenschritte.
Grundsätzlich sind E-Rechnungen sicherer als Papierrechnungen, da diese manipulationssicher archiviert werden. Zu beachten sind folgende Punkte:
Ja, das ist generell möglich, aber nicht direkt. Dateien (z. B. aus Word oder Excel) müssen in einer CSV- oder XML-Datei abgespeichert werden und können dann in gängige E-Rechnungssoftware importiert werden. Eine weitere Möglichkeit bietet die Nutzung von Konvertierungstools (z. B. von Softwareanbietern oder Cloud-Diensten). Für eine effiziente Rechnungserstellung empfiehlt sich allerdings die Nutzung einer E-Rechnungssoftware.
Recherchiere, ob deine Anbieter das Senden und Empfangen von den in Deutschland üblichen Formaten (z. B. XRechnung/ZUGFeRD) unterstützen.
Wichtig zu wissen: Fürs Empfangen reicht schon ein E-Mail-Postfach – also du brauchst nicht sofort eine große Lösung, kannst aber später aufrüsten.
Empfangen: Ja. Alle inländischen Unternehmer müssen seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können (E-Mail reicht).
Selbst ausstellen: Kleinunternehmer müssen nicht sofort E-Rechnungen ausstellen; es gibt Ausnahmen/Übergangsregeln (siehe 2.)
1. Eingang: Rechnung kommt per Mail an dein Rechnungs-Postfach.
2. Prüfen: Stimmt Leistung, Menge, Preis, Steuer? (am besten 4-Augen-Prinzip).
3. Freigeben: „Okay“ geben (per kurzer Notiz, Tool-Knopf oder E-Mail-Antwort).
4. Buchen & ablegen: In die Buchhaltung übernehmen und revisionssicher speichern.
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