Die GoBD schreiben vor, dass alle Geschäftsvorfälle, ob digital oder auf Papierbasis,
- nachvollziehbar (Belege aufbewahren),
- vollständig (eindeutige Belegnummer, Datum, Betrag & Menge, Absender & Empfänger),
- richtig (tatsächliche Verhältnisse des Geschäftsvorfalls),
- zeitgerecht (möglichst unmittelbare Buchung der Belege – innerhalb von 10 Tagen),
- geordnet (nachvollziehbare Buchführung – z. B. Trennung von Bargeld-Einnahmen und bargeldlosen Vorfällen, Sortierung von Datum, Absender, Empfänger und ggf. Geschäftsbereich) und
- unverfälscht (revisionssicher, Änderungen und Löschungen dokumentieren)
aufzubewahren und abzubilden sind.