Zukunftstechniken werden gefördert
Überbrückungshilfe III gilt auch für Investitionen in Digitalisierung
Erstattungsfähig sind nach Auskunft der Bremer Aufbau-Bank einmalig Kosten von bis zu 20.000 Euro. Als Investitionen in Digitalisierung zählen neben Anschaffungskosten in IT-Hardware zum Beispiel auch die Erweiterung eines Onlineshops oder Eintrittskosten bei großen Plattformen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen aus allen Gewerken und Branchen, Solo-Selbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Voraussetzung für eine Erstattung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in einem Monat im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021. Die Antragstellung erfolgt durch einen prüfenden Dritten, zum Beispiel Steuerberater, Anwaltskanzleien oder Wirtschaftsprüfer bis zum 31. August 2021.
Infos auch unter www. ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Text: Oliver Brandt, Pressesprecher Handwerkskammer Bremen, erschienen in der Handwerk in Bremer und Bremerhaven, 04/2021
Stand: April 2021
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