Chancen und Risiken!
Der Messenger-Dienst WhatsApp ist für viele Handwerksbetriebe ein wichtiger Kanal, um untereinander in Kontakt zu bleiben und Informationen auszutauschen. Das betrifft die Kommunikation intern genauso wie mit Kunden und Subunternehmen und auf Baustellen auch die Kommunikation mit Planern und Architekten. So werden Termine mit dem Kunden abgestimmt oder von der Baustelle schnell noch ein Bild zu Dokumentationszwecken ins Büro geschickt.
Diese Art der Kommunikation bringt dem Handwerk viele Vorteile.
Ab 15.Mai 2021 gelten neue Nutzungsbedingungen
Zur Zeit ist der Messenger-Dienst wieder im Gespräch, denn zum 15.03.2021 müssen alle Nutzer*innen weltweit neuen Nutzungsbedingungen des Messengers zustimmen. Viele Nutzer*innWhatsApp en sind zurecht skeptisch und unsicher, welche Rechte sie WhatsApp, einer Tochter von Facebook, damit einräumen. Denn laut dem Unternehmen ist eine stärkere Verzahnung von Facebook und WhatsApp bzgl. des Datenaustauschs geplant. Datenschützer warnen davor. WhatsApp selbst aber bestätigt, das sich an den Bedingungen auch bei einer Zustimmung der neuen Regeln (ohne kann man den Dienst nicht weiter nutzen) in der EU nichts ändern wird.
Nichtsdestotrotz steht der Messenger schon seit einiger Zeit in der Kritik
Spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 muss der Einsatz des Dienstes aufgrund des Schutzes der Persönlichkeitsrechte aller Nutzer kritisch betrachtet werden. Im privaten Bereich ist das erstmal nicht rechtswidrig, als Betrieb oder Soloselbstständige kann die Nutzung des Messengers durchaus rechtswidrig sein.
Handwerksunternehmen, die WhatsApp ohne schriftliche Einverständniserklärung von allen Mitarbeitern, weiteren Beteiligten und Kunden nutzen, handeln erstmal gegen die DSGVO, da WhatsApp personenbezogenen Daten auswertet.
Das betrifft einerseits personenbezogenen Daten auf den Endgeräten der Kunden, die von WhatsApp ausgelesen werden, als auch der Umgang mit Bildern, der privaten Baustellen, die auch als personenbezogenen Daten gelten.
Gut zu wissen:
Inzwischen gibt es auch bei WhatsApp eine Ende-zu-Ende-verschlüsselung, das heißt WhatsApp kann Chats nicht mitverfolgen und lesen. Aber darüber hinaus werden viele Metadaten erhoben, Daten über das Kommunikationsverhalten:
Wer hat wann mit wem Kommuniziert und von wo?
Damit lassen sich detaillierte Nutzerprofile erstellen, die dann an Drittunternehmen u.a. für Werbezwecke verkauft werden.
Erste Schritte für etwas mehr Datenschutzkonformität
Im DSGVO ist vermerkt, dass mit Bußgeldern gerechnet werden kann, wenn Persönlichkeitsrechte missachtet werden.
Der erste Schritt etwas Rechtssicherheit herzustellen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung, die alle Kunden sowie Mitarbeitende unterschreiben müssen, bevor WhatsApp weiter als Kommunikationskanal im Betrieb genutzt wird. Eine Rechtsauskunft von juristischer Seite kann diesen Schritt absichern.
Darüberhinaus ist es ratsam sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, denn es gibt einige gute alternative Messenger-Apps, gerade für den gewerblichen Bereich gedacht sind. Häufig sind diese mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet, die für die tägliche Zusammenarbeit weitere Vorteile mitbringen.
In einem nächsten Artikel wird es um Alternativen zu WhatsApp gehen.
Bitte beachten Sie dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit. Zur individuellen Bedarfsabklärung nutzen Sie eine entsprechende Rechtsberatung. Ihre Handwerkskammer oder die Handwerkprojekt GmbH hilft Ihnen auch gern weiter.
Stand Februar 2021
Weitere Tipps rund um das Thema Messenger fürs Handwerk erhalten Handwerksbetriebe aus Bremen und Bremerhaven bei den Digitallotsen des Handwerks
Oder klassisch per Telefon: 0421 – 30500 107
oder per Mail: anna-maria.meckel@handwerkprojekt.de