Gerade auch die mittelständischen Unternehmen können vom digitalen Zeitalter profitieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt sie mit dem neuen Förderpro-gramm „Digital Jetzt“ bei der Digitalisierung der Geschäftsprozesse und der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle.
Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Immer mehr Handwerksbetriebe stehen vor den Herausforderungen der Digitalisierung.
Das Spektrum reicht dabei von der Optimierung der eigenen Website für eine verbesserte Kundenansprache bis zur virtuellen Unterstützung von Geschäftsprozessen beispielsweise für das eigene Lagersystem, um effizienter und besser wirtschaften zu können.
Die Digitalisierung bietet den Handwerksunternehmen wirtschaftliche Chancen für die Zukunft und es lohnt sich, sich möglichst schnell und umfassend mit dem Thema zu beschäftigen, um für die Zukunft auch weiterhin gut aufgestellt zu sein. Natürlich sind Zeit und Ressourcen knapp. Allerdings gibt es dafür von Seiten des Bundes Unterstützung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat aktuell das neue Förderprogramm „Digital Jetzt“ aufgestellt. Ab September 2020 gibt es die Möglichkeit für eine Unterstützung von Unternehmen für Investitionen in Digitalisierungsvorhaben für Handwerksbetriebe. Das Ziel des Programms ist es, KMU und Handwerksbetriebe bei der digitalen Transformation zu unterstützen.
Vor allem steht die Stärkung wirtschaftlich schwacher Regionen im Vordergrund, diese können mit einer höheren Förderung rechnen.
Die Region Bremen/Bremerhaven ist eines der Fördergebiete, die unter diese Regelung fallen und Handwerksbetriebe von hier können deswegen mit höheren Quoten rechnen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Gefördert werden mittelständische Handwerksbetriebe aus allen Branchen, mit 3 bis 499 Be-schäftigten, die Digitalisierungsvorhaben planen. Dies sind beispielsweise Investitionen in Software, Hardware oder die Qualifizierung der eigenen Mitarbeiter/innen im Bereich Digitalisierung.
Welche Investitionen werden gefördert?
Das Programm enthält zwei Fördermodule:
- Investition in digitale Technologien
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens. - Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.
Welche Investitionen sind nicht förderfähig?
Zu bedenken ist, dass die Förderung konkrete Digitalisierungsprojekte unterstützen will. Deshalb ist der Erwerb von Standard-Software, z. B. Betriebssysteme und Bürosoftware nicht förderfähig, genauso wie die Anschaffung von Standard-Hardware, die nicht im direkten Bezug zum Digitalisierungsvorhaben steht. Auch Ersatz- und Routine-Investitionen, z. B. für zusätzliche Computer beim Wachstum eines Unternehmens oder eine erstmalige Grundausstattung mit Kommunikationstechnik sind nicht förderfähig. Dazu gibt noch einige weitere Be-schränkungen, die man auf der Seite des BMWi in den FAQ zum Förderprogramm herausfinden kann.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Das Unternehmen muss seine Betriebsstätte in Deutschland haben.
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Beantragung und Bewilligung noch nicht begonnen haben.
- Es sollte in der Regel nach Bewilligung innerhalb von 12 Monaten umgesetzt sein.
- Die Verwendung der Mittel muss nachgewiesen werden.
- Der Förderantrag besteht bzgl. des Digitalisierungsvorhabens aus einem Plan, der durch einen Fragenkatalog dargelegt werden muss. Dieser beschreibt das ganze Vorhaben, erläutert Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen, zeigt den aktuellen Status quo der Digitalisierung im Unternehmen auf und die Ziele, die erreicht werden sollen.
- Das Unternehmen muss nach der De-minimis-Verordnung förderfähig sein.
Laufzeit und Förderung
Ab dem 07.September 2020 bis einschließlich 2023 ist eine Antragsstellung möglich.
Die Förderung ist ein Zuschuss zum geplanten Projekt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Er wird allerdings erst nach Vorlage eines Verwendungsnachweises bezahlt. Das heißt, ein Handwerksbetrieb, der einen Antrag gestellt hat, bezahlt vorerst die ganze Summe des Projektes und bekommt dann anteilig den beantragten und bewilligten Betrag zurück.
Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 Euro pro Unternehmen, die minimale Fördersumme liegt bei 17.000 Euro für Modul 1, bzw. 3.000 Euro für Modul 2.
Der Zuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten (in Prozent) und ist nach Unter-nehmensgröße gestaffelt. Bis 30.06.2021 gibt es eine höhere Quote. Anschließend gilt die ursprüngliche Förderquote (in Klammern).
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 50 (40) %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 45 (35) %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 40 (30) %
Unter bestimmten Vorraussetzungen kann die Förderquote sogar noch erhöht werden, u.a. wenn Investitionen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen unternommen werden (+10%), hierzu zählen auch Bremen und Bremerhaven.
Wichtig ist es nicht zu lange mit dem Antrag zu warten, da die Förderung nach dem Eingang der Anträge bewilligt wird.
Weitere Informationen auf den Seiten des BMWi sind hier zu finden:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html
Wichtige INFO:
Aufgrund der Vielzahl an Förderanträgen sind aktuell Registrierung und Antragstellung begrenzt und das Portal ist zur Zeit geschlossen.
- Ab 15.10.2020 um 9:00 Uhr wird das Portal erneut für Registrierungen geöffnet.
- Am 02.11.2020 ab 9:00 Uhr können dann registrierte Nutzer erneut ihre Anträge einreichen. Diese werden dann der Reihe nach bearbeitet, bis das finanzielle Jahreskontingent erschöpft ist.
Das heißt, besteht ein Förderwunsch und es hat noch keine Registrierung stattgefunden, gibt es ab 15.10.2020, 9:00 Uhr die Möglichkeit einer Registrierung für das Portal.
Erst mit einer bestätigten Registrierung kann ein Antrag eingereicht werden. Wann das Portal wieder für Registrierungen geschlossen wird, ist nicht bekannt.
Ab 02.11.2020 morgens um 9:00 gibt es dann die nächste Möglichkeit, Anträge einzureichen.
Das Ministerium weist aufgrund der Vielzahl der Anträge von Anfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen. Nicht jede Registrierung führt sofort zu einem Antrag, da die kapazitäten für die Bearbeitung des Antrags und die Finanzierung für dieses Jahr begrenzt sind.
Registrierungen im Portal bleiben gültig und können dann ab dem neuen Jahr zum Antrag geführt werden. Dafür wird es sicherlich neue Fristen geben. Im Fördertopf gibt es bis Dezember 2023 203.000.000 Euro. (laut offiziellen Zahlen des Ministeriums)

Wenn Sie also ein Projekt im Bereich Digitalisierung planen, sich noch nicht ganz sicher sind, was genau Sie benötigen und dafür eine Unterstützung sinnvoll ist, dann könnte das Förderprogramm „Jetzt Digital“ eine Hilfestellung sein. Nutzen Sie das Onlineformular zur Antragsstellung auf der Seite des BMWi oder wenden Sie sich für weitere Auskünfte an uns – Ihre Digitallotsen für das Handwerk in Bremen.
Bitte beachten Sie: Dieser Blogbeitrag stellt lediglich einen kompakten Überblick über deie Fördermodalitätn des Programms „Digital Jetzt“ des BMWi dar. Wir haben diese nach bestem Wissen recherchiert, aber se erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit.
Zur individuellen Beratung wenden Sie sich bitte an den Projektträger:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger | Gesellschaft, Innovation, Technologie | Digitalökonomie Mittelstand
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Kontakt für Fragen unter: Digitaljetzt@dlr.de
Stand: August 2020