Sie überlegen, wie sie ein geplantes Digitalvorhaben in einem Handwerksbetrieb umsetzen können? Dann ist diese Förderung vielleicht genau der richtige Antrieb, um mit dem Projekt loszulegen.
go-digital: Staatliche Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie (kurz: BMWi)
Das BMWi hat sich auf die Fahne geschrieben, den Mittelstand auf dem Weg in die digitale Zukunft zu begleiten. Dafür wurde das Förderprogramm „go-digital“ ins Leben gerufen. Ziele sind, die Bezuschussung von Digitalberatungen und die Unterstützung bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten für kleinere und mittlere Unternehmen.
Besonders für Handwerksunternehmen, die ihre Prozesse auf den Prüfstand stellen wollen und wegen der im Raum stehenden Investitionssummen unsicher sind, ist das Programm „go-digital“ eine Möglichkeit Digitalisierungsvorhaben anzugehen.
Wir zeigen in dieser kurzen Zusammenfassung, welche Betriebe vom Programm „go-digital“ profitieren können, was gefördert wird und wieviel Förderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitgestellt wird.
Was für Digitalisierungsvorhaben werden gefördert? Und wer unterstützt dabei?
Folgende Schwerpunktthemen können gefördert werden.
- Digitalisierte Geschäftsprozesse
Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden/innen bzw. Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern. Ziel ist es, Arbeitsabläufe möglichst durchgängig zu digitalisieren und mobile Prozesse zu etablieren. - Digitale Markterschließung
Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, z.B. Aufbau einer Internetpräsenz, ggf. mit Web-Shop, Unterstützung bei der Nutzung von externen Plattformen, Etablierung von Social-Media Tools, Monitoring und Content-Marketing. Ziel ist es zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings zu nutzen. - IT-Sicherheit
Risiko- und Sicherheitsanalyse (vor allem Bewertung von Bedrohungen und mögli-chen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen Informations- und Kommunikationsinfrastruktur. Das Ziel ist die Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität sowie Hilfe beim Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen.
Die Auswahl der Themen zeigt, dieses Förderprogramm orientiert sich relativ nah am realen Bedarf der Betriebe und kann eine wirkungsvolle Unterstützung für Ihre Digitalprojekte sein.
Gefördert werden rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks mit folgenden Voraussetzungen:
- Das Unternehmen muss unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließ-lich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen) vorweisen.
- Der Vorjahresumsatz oder die Vorjahresbilanzsumme darf höchstens 20 Millionen Euro betragen.
- Die Betriebsstätte oder eine Niederlassung muss in Deutschland zu finden sein.
- Das Unternehmen muss nach der De-minimis-Verordnung förderfähig sein.
Unterstützung bekommen die teilnehmenden Handwerksunternehmen durch autorisierte Beratungsunternehmen.
Diese sollen die Betriebe
- bei der Umsetzung innovativer Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau moderner IT-Systeme beraten und begleiten.
- von allen Formalitäten (z. B. Förderantrag oder Verwendungsnachweis) befreien.
- Passgenau beraten, die Beratung muss sich an den konkreten Bedürfnissen orientieren.
Wer berät?
Autorisierte Beratungsunternehmen können für Sie diese Leistungen übernehmen und kümmern sich auch um die Formalitäten der Beantragung. So soll der bürokratische Aufwand geringgehalten und eine schnelle, gezielte Förderung ermöglicht werden. Gefördert werden 50% der Ausgaben für die Beratungsleistung und auch für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen.
Im Internet gibt es eine offizielle Liste von Beratungsunternehmen, die am Förderprogramm teilnehmen. Diese finden Sie auf der interaktiven Beraterlandkarte des BMWi.:
Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 % auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro gefördert. Die geförderten Handwerksbetriebe zahlen einen Eigenanteil an das Beratungsunternehmen. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten.
Wenn Sie also ein Projekt im Bereich Digitalisierung planen, sich noch nicht ganz sicher sind, was genau Sie benötigen und dafür eine Unterstützung sinnvoll ist, dann könnte das Förderprogramm „go-digital“ eine Hilfestellung sein. Nehmen Sie einen Beratungstermin bei einem autorisierten Partner in Anspruch oder wenden Sie sich für weitere Auskünfte an uns – Ihre Digitallotsen für das Handwerk in Bremen.
Bitte beachten Sie: Dieser Blogbeitrag stellt lediglich einen kompakten Überblick über die Fördermodalitäten des Programms „go-digital“ des BMWi dar. Wir haben diese nach bestem Wissen recherchiert, aber sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit.
Zur individuellen Bedarfsabklärung wenden Sie sich zum Beispiel an den Projektträger:
EURO-NORM GmbH
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Telefon: 030 97003-333
Mail: go-digital@euronorm.de
www.euronorm.de
Mehr Informationen gibt es auch hier:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/foerderprogramm-go-digital.html
https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html
Stand Juni 2020